Meldung Austausch Strom- Wasserzähler

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Laut Gartenordnung (Punkt 6. (2) Anschluss an Wasserversorgung) heißt es, dass wenn ein Pächter feststellt, dass die verbaute Wasseruhr auf seiner Parzelle älter als 20 Jahre ist, dieser bitte den Obmann oder den Vorstand darüber informiert.
Das Austauschen der Wasseruhr durch den Pächter, ist nicht gestattet!
Laut Gartenordnung (Punkt 6 (3) Elektrizitätsversorgung) heißt es, dass wenn ein Pächter feststellt, dass der verbaute Stromzähler auf seiner Parzelle älter als 16 Jahre ist, dieser bitte den Obmann oder den Vorstand darüber informiert.
Das Austauschen des Stromzählers durch den Pächter, ist nicht gestattet!
Symbolabbildung Zähler.

Geben Sie hier das Eichjahr ein, das auf dem Zähler steht (PFLICHTFELD)


Hier können Sie ein Foto vom entsprechenden Zähler senden: