Name: Geben Sie hier Ihre Vor- und Nachnamen ein (PFLICHTFELD)
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Ich habe die Gartenordnung (Punkt 14. (7) Einrichtungen zur Aufzeichnung von Bild und Ton auf den Parzellen) gelesen (PFLICHTFELD) Laut Gartenordnung (14. (7) Einrichtungen zur Aufzeichnung von Bild und Ton auf den Parzellen) ist ein Aufstellen und Betrieb von sämtlichen Einrichtungen zur Aufzeichnung von Bild und Ton auf den Parzellen wie z.B. (Wildtier)Kameras, die die temporäre oder dauerhafte Überwachung der Parzelle zum Zweck haben, verboten, auch wenn sie nur die Parzellenfläche erfassen. Über Ausnahmen in begründeten Fällen wie z.B. regelmäßige Einbruchserien entscheidet der Vorstand. Sollte das Aufstellen einer Kamera erlaubt werden, muss das Aufstellen einer Kamera in der eigenen Parzelle, schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Zuwiderhandlungen können die Kündigung des Pachtvertrages nach sich ziehen. Außerdem sollte ein Schild „Achtung Videoüberwachung“, von außerhalb der Parzelle sichtbar, angebracht werden! Hier können Fotos hilfreich sein, die den Aufstellort der Kamera sowie das erfasste Videobild, zeigen. JA NEIN Wählen Sie hier JA oder NEIN aus (PFLICHTFELD)
Bild 1 vom Aufstellort: Bild 2 vom Aufstellort: Bild 1 erfasste Videobild: Bild 2 erfasste Videobild: Hier können Sie jeweils 2 Fotos vom zukünftigen Aufstellort, sowie vom erfassten Videobild der Videoüberwachung der eigenen Gartenparzelle auswählen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Anmeldung einer Tomatenüberdachung, gespeichert und verarbeitet werden dürfen! (PFLICHTFELD) (Datenschutzerklärung)
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