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Ich habe die Gartenordnung (Punkt 2. (1) Lauben) gelesen (PFLICHTFELD). Das Solarmodul ist bis zu einer Gesamtfläche von 1 m² möglich, es muss jedoch plan auf dem Laubendach installiert sein. Die Gartenlaube muss über eine entsprechende Gebäudeversicherung (Laubenversicherung) gegen Blitzschlag und Überspannung durch Blitz, abgesichert sein. Der von der Solaranlage gewonnene Strom darf nur jeweils situationsbedingt als „Arbeitsstrom“ zum Betreiben der für die Pflege der Parzellenausstattung erforderlichen Gartengeräte (zum Laden der Akkus usw.) verwendet werden. Das Betreiben von sogenannten „Balkonkraftwerken“ und Solaranlagen, die mit dem Stromnetz verbunden werden, ist nicht zulässig (§ 20a Nr. 7 BKleingG)!
Ich versichere, das ich für das Gartenhaus (Laube) eine Gebäudeversicherung (Laubenversicherung) gegen Blitzschlag und Überspannung durch Blitz, abgeschlossen habe (PFLICHTFELD)
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Anmeldung einer Insel-Solaranlage, gespeichert und verarbeitet werden dürfen (PFLICHTFELD)! (Datenschutzerklärung)
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