Kleingärtnerverein Weinheim e.V.

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letzte Aktualisierung der Seite: 16.04.2025 13:20 Uhr
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Sehr geehrte Gartenfreunde, bitte beachten Sie die beigefügte Informationsschreiben zur FED- Versicherung. Kurz zusammen gefasst: Die Versicherungssumme muss aufgrund der höheren Instandsetzungskosten im Schadensfall auf mindestens Euro 10.000 erhöht werden. Bestehende Verträge werden automatisch ab dem 01.01.2026 angepasst. Die Prämie wird sich dadurch NICHT erhöhen. Sollten Sie dieser Änderung trotz besserer Leistungen bei gleicher Beitragshöhe nicht wünschen, haben Sie bis zum 01.11.2025 ein Sonderkündigungsrecht. Mitglieder, welche das Sondernutzungsrecht nutzen möchten, oder Mitglieder, welche noch keinen Versicherungsschutz haben, wenden sich bitte an die eMail-Adresse keil@kgv-weinheim.de. MFG KGV Weinheim e.V.
Liebe Gartenfreunde! Das Gartenfest 2025 findet vom 18. Juli bis 20. Juli in der Gartenanlage Waid statt. Damit dies überhaupt statt finden kann, braucht es Helfer. Wenn Sie sich bereiterklären möchten, beim Fest mitzuhelfen kann können Sie über den folgenden Link das Onlineformular ausfüllen. HELFERFORUMLAR Das Formular in Papierform wird Ihnen zusammen mit der Jahresrechnung zugestellt.
Liebe Gartenpächter in der Anlage Waid, wir suchen für die Anlage Waid mindestens 2 oder mehr neue Obmänner. Wenn Sie sich vorstellen könnten, diese Funktion im Verein zu übernehmen, dann schreiben Sie uns bitte eine Email an info@kgv-weinheim.de Berufung der Obleute Gemäß § 32 der Vereinssatzung vom 27.03.2019 werden für jede der vom Verein betreuten Kleingartenanlagen ein Obmann oder mehrere Obleute gewählt. Als Richtwert für die Zahl der Obleute gilt: Pro 30 Parzellen 1 Obmann. Aufgaben der Obleute Die Obleute sind Mittler zwischen Vorstand und Pächtern. Sie sind selbst nicht weisungs- oder verhandlungsbefugt, handeln jedoch im Auftrag des Vorstandes und unterliegen dessen Weisungen. Bei Aufträgen mit rechtlichem Hintergrund (Mängelrügen bei Verstößen gegen die Gartenordnung, etc.) hat die Beauftragung des Obmanns aus Beweisgründen schriftlich und mit detaillierter Beschreibung des Mahngrundes zu erfolgen, ebenso dessen Bericht an den Vorstand über die Umsetzung bzw. den Erfolg seines Auftrages. Ebenso kontrollieren die Obleute auch die Umsetzung von Anordnungen des Vorstandes durch die Pächter. Sie erstatten dem Vorstand regelmäßig Bericht über ihre Anlage und führen auch ggf. zusammen mit dem Vorstand und weiteren Funktionsträgern (z.B. Fachberatung) regelmäßige Anlagenbegehungen durch. Dabei sind die in der Gartenordnung genannten Informationsfristen der Pächter - üblicherweise 14 Tage vor dem Termin der Begehung – einzuhalten und die Begehung z.B. durch Aushang im Schaukasten und Einstellen in die Vereinshomepage bekanntzugeben. Ist dies erfolgt, darf er ggf. zusammen mit den o.g. weiteren Personen auch in Abwesenheit der Pächter die Parzellen betreten. Sie organisieren und betreuen die Gemeinschaftsarbeiten sowie andere ihre Anlage betreffenden Aufgaben und Tätigkeiten. Dazu führen sie über die bei Gemeinschaftsarbeiten anwesenden Pächter Buch und melden dem Vorstand am Jahresende, welche Pächter ihr Gemeinschaftsarbeitsstundensoll nicht erfüllt haben. Bei der Organisation der Gemeinschaftsarbeiten achten sie darauf, dass jeder Pächter entsprechend seiner Möglichkeiten eingesetzt wird. Sie stellen auch sicher, dass bei Verwendung von Geräten deren Benutzer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (z.B. Motorsägenschein), die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen sowie ggf. der Arbeitsort entsprechend abgesichert ist. Hierbei sind das Informationsblatt „Arbeitssicherheit bei Gemeinschaftsarbeiten“ sowie die Betriebsanweisungen für Arbeitsgeräte auf der Funktionärsseite „Versicherung“ in der Homepage des Landesverbandes zu beachten. Die Obleute haben das Recht, zur Gefahrenabwehr ohne vorherige Benachrichtigung des Pächters die Parzellen zu betreten und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Sind dabei Schäden unvermeidbar, so sind diese vom Pächter zu tragen.
Liebe Gartenfreunde! Die Seite Anträge Online nimmt langsam Gestalt an. Dort können Sie alles, was eine Genehmigung vom Vorstand benötigt, digital über Ihr Handy, anmelden. Die Formulare in Papierform bekommen Sie beim Obmann der Anlage. Außerdem kann man dort geänderte Kontaktdaten mitteilen. Auch die Mail-Einverständniserklärung (damit der Verein Geld sparen kann und die Umwelt geschont wird), ist dort zu finden.