Kleingärtnerverein Weinheim e.V.
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Die Termine, die im Kalender zuerst kommen, stehen immer
oben!
letzte Aktualisierung der Seite: 16.04.2025 13:20 Uhr
© KGV 2025
Sehr geehrte Gartenfreunde,
bitte beachten Sie die beigefügte Informationsschreiben zur FED-
Versicherung.
Kurz zusammen gefasst:
Die Versicherungssumme muss aufgrund der höheren
Instandsetzungskosten im Schadensfall auf mindestens Euro 10.000
erhöht werden.
Bestehende Verträge werden automatisch ab dem 01.01.2026
angepasst.
Die Prämie wird sich dadurch NICHT erhöhen. Sollten Sie dieser
Änderung trotz besserer Leistungen bei gleicher Beitragshöhe nicht
wünschen, haben Sie bis zum 01.11.2025 ein Sonderkündigungsrecht.
Mitglieder, welche das Sondernutzungsrecht nutzen möchten, oder
Mitglieder, welche noch keinen Versicherungsschutz haben, wenden
sich bitte an die eMail-Adresse keil@kgv-weinheim.de.
MFG
KGV Weinheim e.V.
Liebe Gartenfreunde!
Das Gartenfest 2025 findet vom 18. Juli bis 20. Juli in der
Gartenanlage Waid statt.
Damit dies überhaupt statt finden kann, braucht es Helfer.
Wenn Sie sich bereiterklären möchten, beim Fest mitzuhelfen kann
können Sie über den folgenden Link das Onlineformular ausfüllen.
HELFERFORUMLAR
Das Formular in Papierform wird Ihnen zusammen mit der
Jahresrechnung zugestellt.
Liebe Gartenpächter in der Anlage Waid,
wir suchen für die Anlage Waid mindestens 2 oder mehr neue
Obmänner.
Wenn Sie sich vorstellen könnten, diese Funktion im Verein zu
übernehmen, dann schreiben Sie uns bitte eine Email an
info@kgv-weinheim.de
Berufung der Obleute
Gemäß § 32 der Vereinssatzung vom 27.03.2019 werden für jede der vom
Verein betreuten Kleingartenanlagen ein Obmann oder mehrere Obleute
gewählt. Als Richtwert für die Zahl der Obleute gilt: Pro 30 Parzellen 1
Obmann.
Aufgaben der Obleute
Die Obleute sind Mittler zwischen Vorstand und Pächtern. Sie sind selbst
nicht weisungs- oder verhandlungsbefugt, handeln jedoch im Auftrag des
Vorstandes und unterliegen dessen Weisungen.
Bei Aufträgen mit rechtlichem Hintergrund (Mängelrügen bei Verstößen
gegen die Gartenordnung, etc.) hat die Beauftragung des Obmanns aus
Beweisgründen schriftlich und mit detaillierter Beschreibung des
Mahngrundes zu erfolgen, ebenso dessen Bericht an den Vorstand über die
Umsetzung bzw. den Erfolg seines Auftrages. Ebenso kontrollieren die
Obleute auch die Umsetzung von Anordnungen des Vorstandes durch die
Pächter.
Sie erstatten dem Vorstand regelmäßig Bericht über ihre Anlage und führen
auch ggf. zusammen mit dem Vorstand und weiteren Funktionsträgern (z.B.
Fachberatung) regelmäßige Anlagenbegehungen durch.
Dabei sind die in der Gartenordnung genannten Informationsfristen der
Pächter - üblicherweise 14 Tage vor dem Termin der Begehung –
einzuhalten und die Begehung z.B. durch Aushang im Schaukasten und
Einstellen in die Vereinshomepage bekanntzugeben.
Ist dies erfolgt, darf er ggf. zusammen mit den o.g. weiteren Personen auch
in Abwesenheit der Pächter die Parzellen betreten.
Sie organisieren und betreuen die Gemeinschaftsarbeiten sowie andere ihre
Anlage betreffenden Aufgaben und Tätigkeiten. Dazu führen sie über die bei
Gemeinschaftsarbeiten anwesenden Pächter Buch und melden dem
Vorstand am Jahresende, welche Pächter ihr
Gemeinschaftsarbeitsstundensoll nicht erfüllt haben.
Bei der Organisation der Gemeinschaftsarbeiten achten sie darauf, dass
jeder Pächter entsprechend seiner Möglichkeiten eingesetzt wird.
Sie stellen auch sicher, dass bei Verwendung von Geräten deren Benutzer
die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (z.B. Motorsägenschein), die
vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen sowie ggf. der Arbeitsort
entsprechend abgesichert ist. Hierbei sind das Informationsblatt
„Arbeitssicherheit bei Gemeinschaftsarbeiten“ sowie die
Betriebsanweisungen für Arbeitsgeräte auf der Funktionärsseite
„Versicherung“ in der Homepage des Landesverbandes zu beachten.
Die Obleute haben das Recht, zur Gefahrenabwehr ohne vorherige
Benachrichtigung des Pächters die Parzellen zu betreten und geeignete
Gegenmaßnahmen zu treffen. Sind dabei Schäden unvermeidbar, so sind
diese vom Pächter zu tragen.
Liebe Gartenfreunde!
Die Seite Anträge Online nimmt langsam Gestalt an.
Dort können Sie alles, was eine Genehmigung vom Vorstand benötigt,
digital über Ihr Handy, anmelden.
Die Formulare in Papierform bekommen Sie beim Obmann der
Anlage.
Außerdem kann man dort geänderte Kontaktdaten mitteilen.
Auch die Mail-Einverständniserklärung (damit der Verein Geld sparen
kann und die Umwelt geschont wird), ist dort zu finden.